Neues Urteil: Pferde müssen mit 19 % Mwst verkauft werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Auf Pferde muss der volle Steuersatz erhoben werden. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich.
Pferde werden teurer. Der Fiskus muss auf sie den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent kassieren und nicht ermäßigte Steuer von sieben Prozent, wie am 12.5. der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-453/09) Pferde fallen nicht automatisch in die Kategorie Lebensmittel. Daher ist der volle Steuersatz zu entrichten. Bislang wird in Deutschland auf Reit- und Rennpferde, aber auch auf Brief- und Ziertauben sowie ähnliche Zuchttiere, nur die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent berechnet.
Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen europäisches Steuerrecht und verklagte Deutschland und auch Österreich – in der Begründung allerdings nur wegen der Pferde: Die ermäßigte Mehrwertsteuer sei nur für Tiere erlaubt, die „üblicher Weise für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden“.
Deutschland wehrte sich mit dem Argument, dies schaffe Rechtsunsicherheit, weil die Verwendung von Tieren häufig nicht klar sei. Frankreich sprang Deutschland bei und argumentierte nach eigenen Sitten, auch Reitpferde würden letztendlich überwiegend geschlachtet und gegessen. Zudem müssten landwirtschaftliche Pferde steuerbegünstigt sein.
Wie der EuGH entschied, müssen Schlacht- und Bauernhöfe auf Pferde nur die ermäßigte Mehrwertsteuer zahlen. Ansonsten sind 19 Prozent zu berechnen. Dass danach auf bestimmte Tiere teils der ermäßigte und teils der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird, sei zulässig und im EU-Mehrwertsteuerrecht so vorgesehen.
Wegen der eingeschränkten Begründung durch die EU-Kommission beschränkte der EuGH allerdings die Wirksamkeit der Klage auf Pferde. In Bezug auf Brieftauben und ähnliche Zuchttiere ist der Steuerverstoß Deutschlands daher zumindest formal noch nicht festgestellt.
Text: Welt.de