13.03.2017 20:04
Neue Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet Grunewald geplant
Berliner Pferdesportler und Hundehalter sind alarmiert über die geplante Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet Grunewald. Im größten Berliner Auslaufgebiet, 810 Hektar umfassend, um den Grunewaldsee werden zwei neue Naturschutzgebiete ausgewiesen. Zudem liegt das Areal im Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Union. Umweltstaatssekretär Stefan Tidow schließt neue Regeln für Hundehalter im Grunewald nicht völlig aus und auch Reiter könnten betroffen sein.
Deshalb haben LPBB und der Regionalverband Berlin ihre Mitglieder aufgerufen, an einer Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Die Vorsitzende des RC Grunewald, Michaela Wilczek, hatte dazu eine Stellungnahme verfasst, die ins Online Formular der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutzkopiert werden konnte.
Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen hiermit unser Recht auf Anhörung wahr und haben Bedenken, ob die geplante Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Insbesondere in Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele, Artikel 32 der Verfassung von Berlin heißt es: "Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen." Gleichzeitig gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das die Ermöglichung landschafts- und naturverträglicher Erholungsformen und Gestaltung des Gebietes für die Erholungs- und Sportnutzung im Sinne des §7 Absatz 1 Nummer 3 regelt. Grundlage der Ausübung des Reit- und Fahrsportes in Berlin sind nicht nur die Aufrechterhaltung und Pflege von Reitanlagen und -ställen, sondern auch die Nutzung geeigneter Flächen in der Natur. Dies ist wesentlicher Bestandteil der vielseitigen Ausbildung des Reiters und dient darüber hinaus der Gesunderhaltung und artgerechten Bewegung des Pferdes. Wir haben bedenken, dass die Verordnung eine eventuelle Kürzung des Reitwegenetzes oder ggfs. Verlegungen zentraler traditioneller Reitwege haben könnten und sprechen uns entschieden dagegen aus. Die Reitwegenetzkarte darf von der Verordnung nicht negativ beeinflusst werden. Zudem ist der sog. "Ballonplatz" mit Natursprüngen im Grunewald wichtiger Teil der Geländeausbildung von Reiter und Pferd. Dessen Nutzung und Pflege hat besonders im Sinne der Jugend- und Sportförderung eine herausragende Bedeutung und darf somit von der Verordnung nicht eingeschränkt werden. Wir bitten im weiteren Verfahren um die Sicherstellung der reiterlichen Nutzung des Grunewaldes im zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Rahmen - natürlich immer im Einklang mit der Natur und anderen Nutzern. Im weiteren Verfahren bitten wir zudem um Kartenmaterial, dass auch die Reitwege als Bestandteil der Verordnung aufnimmt."
Bleibt zu hoffen, dass das Anliegen der Berliner Pferdesportler berücksichtigt wird. „Erst nach dieser Bürgerbeteiligung wird die Endfassung der Verordnung erarbeitet“, sagt Derk Ehlert, Pressesprecher der Senatsverwaltung. Ausgang offen.
Text+Foto: Marietta Grade
Deshalb haben LPBB und der Regionalverband Berlin ihre Mitglieder aufgerufen, an einer Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Die Vorsitzende des RC Grunewald, Michaela Wilczek, hatte dazu eine Stellungnahme verfasst, die ins Online Formular der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutzkopiert werden konnte.
Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen hiermit unser Recht auf Anhörung wahr und haben Bedenken, ob die geplante Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Insbesondere in Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele, Artikel 32 der Verfassung von Berlin heißt es: "Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen." Gleichzeitig gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das die Ermöglichung landschafts- und naturverträglicher Erholungsformen und Gestaltung des Gebietes für die Erholungs- und Sportnutzung im Sinne des §7 Absatz 1 Nummer 3 regelt. Grundlage der Ausübung des Reit- und Fahrsportes in Berlin sind nicht nur die Aufrechterhaltung und Pflege von Reitanlagen und -ställen, sondern auch die Nutzung geeigneter Flächen in der Natur. Dies ist wesentlicher Bestandteil der vielseitigen Ausbildung des Reiters und dient darüber hinaus der Gesunderhaltung und artgerechten Bewegung des Pferdes. Wir haben bedenken, dass die Verordnung eine eventuelle Kürzung des Reitwegenetzes oder ggfs. Verlegungen zentraler traditioneller Reitwege haben könnten und sprechen uns entschieden dagegen aus. Die Reitwegenetzkarte darf von der Verordnung nicht negativ beeinflusst werden. Zudem ist der sog. "Ballonplatz" mit Natursprüngen im Grunewald wichtiger Teil der Geländeausbildung von Reiter und Pferd. Dessen Nutzung und Pflege hat besonders im Sinne der Jugend- und Sportförderung eine herausragende Bedeutung und darf somit von der Verordnung nicht eingeschränkt werden. Wir bitten im weiteren Verfahren um die Sicherstellung der reiterlichen Nutzung des Grunewaldes im zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Rahmen - natürlich immer im Einklang mit der Natur und anderen Nutzern. Im weiteren Verfahren bitten wir zudem um Kartenmaterial, dass auch die Reitwege als Bestandteil der Verordnung aufnimmt."
Bleibt zu hoffen, dass das Anliegen der Berliner Pferdesportler berücksichtigt wird. „Erst nach dieser Bürgerbeteiligung wird die Endfassung der Verordnung erarbeitet“, sagt Derk Ehlert, Pressesprecher der Senatsverwaltung. Ausgang offen.
Text+Foto: Marietta Grade