13.01.2016 22:21

Behandlungsfehler bei Tieren - wann haftet der Tierarzt?

Arzthaftung ist in aller Munde. Nicht nur beim Menschen nehmen ärztliche Behandlungen und medizinische Eingriffe beständig zu und steigen damit zwangsläufig auch die medizinischen Fehler, sei es durch organisatorisches, menschliches, maschinelles Versagen oder mangelhafte Medizinprodukte. Auch im Bereich der Tiermedizin stellt sich das Bild nicht anders dar.
Schwieriger ist hingegen die Frage, ob der Tierarzt eine Pflicht verletzt hat. Die tierärztlichen Vertragspflichten erstrecken sich auf alles, was zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist: Aufnahme der Krankengeschichte, Untersuchung, Diagnose, Prognose, Aufklärung, Medikamentenabgabe, Erstellung Krankenunterlagen, Beratung, Nachsorge etc. Zur Klärung der Frage, ob der Arzt eine dieser Pflichten verletzt hat, ist man meist auf die Aussage eines Sachverständigen angewiesen, der feststellt, ob die Untersuchung nach dem damaligen Sachstand ausreichend war und ob Diagnose und Behandlung dem seinerzeitigen Kenntnisstand von Wissenschaft und Praxis entsprachen. Rechtsanwalt Maik Hieke, Lüneburg, hat sich mit diesem Thema auf Grund einer Entscheidung des OLG Hamm auseinandergesetzt. Vollständiger Text HIER