02.01.2012 20:13

Änderungen in Hengstleistungsprüfungen 2012 ?

Das „Jahr 1“ hat die reformierte Hengstleistungsprüfung der deutschen Reitpferdezuchten nun hinter sich. Wenngleich das neue System grundsätzlich seine Bewährungsprobe bestand, zeigte der Praxistest dennoch kleine Schwachstellen auf. Diese sollen im Jahr 2012 abgestellt werden. Ein Jahr lang wurde das neue Modell der Hengstleistungsprüfung mit 529 angemeldeten und 413 geprüften Hengsten getestet. Nach dem Erfahrungsaustausch innerhalb der Arbeitsgruppe Hengstleistungsprüfung mit Vertretern der Richter, Fremdreiter, Prüfungsstationen und Hengsthalter analysierten auch die Mitgliedszuchtverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Neuerungen. Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Zucht der FN, erläutert: „Grundsätzlich sind wir sehr zufrieden, das Anmeldeverfahren hat reibungslos funktioniert, die Prüfungen liefen ordnungsgemäß ab. Bei den Bewertungen der Prüfungsmerkmale wurde die Notenskala ausreichend gut ausgeschöpft und den Leistungen entsprechend selektiert. Aber wenn man ein neues System installiert, ist es nicht verwunderlich, wenn der eine oder andere Punkt diskutiert und nachgebessert werden muss.“ So haben die Zuchtverbände mehrere Neuerungen und Ergänzungen auf den Weg gebracht, über die der Beirat Zucht, das oberste Zuchtgremium der FN, bis Ende des Jahres entscheiden wird. Die Änderungsvorschläge im Einzelnen: Statt bisher drei zentraler Anmeldschlüsse im Jahr (1. Februar, 15. Juni und 1. September), soll es ab 2012 für jeden Prüfungsdurchgang eigene, individuelle Anmeldeschlüsse geben. Der jeweilige Anmeldeschluss soll dann jeweils vier Wochen vor dem Beginn der Prüfung liegen. Eine Nachmeldung wird – wie bisher auch – bis zwei Wochen vor Prüfungsbeginn möglich sein. Die Hengsthalter werden durch diese Veränderung bei der Anmeldung zum gewünschten Prüfungsdurchgang mehr Flexibilität erhalten und können besser planen und sich kurzfristiger entscheiden. In den Katalogen zu den Prüfungsdurchgängen sollen nach wie vor alle angemeldeten Hengste veröffentlicht werden, allerdings sollen die nicht angetretenen Hengste zukünftig am Ende des Kataloges, der auf der Webseite www.hengstleistungspruefung.de heruntergeladen werden kann, geführt werden. Bei der Anlieferung der Hengste zur HLP soll weiterhin eine Bestätigung verlangt werden, dass der Hengst sowie sein Herkunftsbestand frei von ansteckenden Krankheiten sind. Allerdings soll diese ab 2012 nur noch der Amtstierarzt ausstellen. Weiterhin wird ein Nachweis bei der Anlieferung verlangt, dass der betreffende Hengst kein Ausscheider der Equinen Virusarteritis ist. Dieser Nachweis wird allerdings ab 2012 aus einem akkreditierten und für die Untersuchungen qualifizierten Labor stammen müssen, das die Untersuchungen gemäss den Empfehlungen der World Organisation for Animal Health (OIE) durchführt. Das bedeutet, dass der zu erbringende Nachweis von allen deutschen Untersuchungslaboren akzeptiert wird, die die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Von den Anmeldegebühren, die an die FN zu entrichten sind, soll ab 2012 die Prüfungsgebühr – nicht jedoch die Verwaltungsgebühr – bei Nichtanlieferung eines Hengstes zurückerstattet werden. Prüfungsstationen sollen ab 2012 das Recht haben, in ihren vertraglichen Bestimmungen festzuschreiben, dass dem Anmelder bei Nichtanlieferung des angemeldeten Hengstes eine Gebühr für entstandene Aufwendungen und entgangenen Nutzen in Rechnung gestellt wird. Sowohl in der Veranlagungsprüfung als auch in der 70-tägigen Leistungsprüfung soll anlässlich des ersten Trainingsbesuches in der zweiten Woche zusätzlich zu der Überprüfung der Grundgangarten und der Rittigkeit auch das Freispringen erstmals überprüft werden. Dies, um mehr Informationen zur Springveranlagung der Hengste zu bekommen und nicht nur die Grundgangarten bei jedem Trainingsbesuch zu überprüfen. Hierfür soll der erste Trainingsbesuch um einen halben Tag erweitert werden. Darüber hinaus soll der zweite Trainingsbesuch der 70-tägigen Hengstleistungsprüfung von der 5. auf die 6. Prüfungswoche nach hinten verlegt werden. Die zu überprüfenden Prüfungsmerkmale dieses Trainingsbesuches werden sich aber nicht ändern. An der 70-tägigen Leistungsprüfung sollen ab 2012 nur noch drei- bis siebenjährige Hengste teilnahmeberechtigt sein, damit künftig nicht mehr dreijährige und zehnjährige oder ältere Hengste miteinander geprüft werden. Achtjährige und ältere Hengste können dann die HLP nur noch über Erfolge im Turniersport ablegen. Außerdem ist der vorgeschriebene Standardparcours für die 70-tägige Hengstleistungsprüfung in der Linienführung überarbeitet und vereinfacht worden und soll damit ab 2012 gerade von den dreijährigen Hengsten einfacher zu bewältigen sein. Auch die Bedingungen für die Geländeprüfung der 70-tägigen Leistungsprüfung sollen weiter standardisiert werden. 
Text: fn-press