Gebührenerhöhung - so teuer wird der Tierarzt-Besuch
Obwohl die Gebührenordnung eigentlich für alle Tierärzte gelten soll, gab es bislang Praxen und Kliniken die davon ausgenommen waren, nämlich alle GmbHs. Das wurde jetzt geändert. Auch für sie gilt die GOT ab November. In Zukunft ist es außerdem verpflichtend ein sogenanntes "Wegegeld" zu berechnen, wenn nicht in einer Praxis oder Klinik behandelt wird. Das galt vorher schon, konnte aber bisher leicht umgangen werden. Die neue Regelung soll verhindern, dass zum Beispiel Praxen damit werben, dass bei ihnen kein Wegegeld anfällt. Neu ist auch, dass alle Tierarzt ab dem 22. November eine Rechnung ausstellen müssen. Darin soll genau aufgelistet sein, welche Leistungen – gemäß der GOT – wie abgerechnet wurden. Bislang waren die Tierarztkosten auch ohne Rechnung fällig.
Tierhaltern bleiben eigentlich nur zwei Optionen: Entweder sie legen regelmäßig Geld zurück oder sie schließen eine Tierkrankenversicherung ab. Diese sei allerdings teuer und man müsse ganz genau auf die Bedingungen schauen, denn nicht alle Versicherungen böten die gleichen Leistungen an. Zudem behielten sich einige vor, bestimmte Anforderungen zu stellen. So kann die Versicherung eines Tieres etwa dann abgelehnt werden, wenn er zu alt ist oder zu einer Rasse gehört, die besonders anfällig für bestimmte Krankheiten ist. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die Leistungen für alle Krankheiten ausschließen, die das Tier bereits vor Versicherungsabschluss hatte. Außerdem kann die Versicherung nach einem Leistungsfall einfach vom Anbieter gekündigt werden. Wieder andere Versicherungen zahlen nur für Schäden, die nach einem Unfall entstanden sind, nicht aber für andere medizinische Notfälle. Es lohnt sich also, ganz genau hinzuschauen.