02.06.2020 12:16
Endlich wieder Turniere 2020?
Anfang März waren viele noch optimistisch, dass Corona im Juni, spätestens Juli, "kein Thema" mehr wäre und die Welt, wie wir sie bis dahin für uns kannten, wieder "normal" wäre, weiter so…. Aber eine Pandemie kennt kein "weiter so", keine Terminierung. Ein bisher für uns unbekannter Lockdown war nötig, um die Ansteckungs- und Sterberaten niedrig zu halten, was in Deutschland besser gelungen ist als in vielen anderen Ländern. Natürlich haben die strengen Regeln auch zu Ausfällen im Pferdesport geführt, Notversorgung der Pferde, kompletter Unterrichtsausfall, Schließung der Reitschulen und Absage von Turnieren.
Nun, Anfang Juni, sind die ersten Lockerungen erfolgt, Unterricht ist wieder möglich, ABER alles nur unter Einhaltung der Hygieneregeln, also keine Rückkehr zum Normalzustand. Und der Ruf nach Turnieren wird wieder lauter. Die ersten Turniere für Profis wurden veranstaltet, denn für diese Zielgruppe ist der Reitsport ein Beruf, mit dem sie ihr Geld verdienen müssen und für den Pferdeverkauf sind Beritt und Turniervorstellung unerlässlich. Natürlich warten nun auch Amateure, also Freizeitsportler, auf eine entsprechende Ausschreibung.
Allerdings muss sich jeder potenzielle Veranstalter und auch jeder mögliche Teilnehmer darüber im Klaren sein, dass ein Turnier in Corona-Zeiten wenig gemein hat mit Turnieren, wie wir sie vor Corona kannten. Die FN und der LPBB haben deshalb Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie ein Turnier genehmigt werden und ablaufen KÖNNTE! Die Anmeldung bei der LK des LPBB ist dabei sicher die einfachste Aufgabe für Veranstalter. Die Genehmigung hängt vielmehr vom Hygienekonzept ab, das das örtliche Ordnungs- bzw. das Gesundheitsamt genehmigen muss.
Bei der Ausschreibung gibt es zwei entscheidende Fragen: gibt es genug Platz auf der Anlage und gibt es genug Helfer zur Durchführung? Wenn eine der beiden Fragen mit "Nein" beantwortet wird, braucht man über eine Veranstaltung 2020 nicht weiter nachdenken, sondern sollte für 2021 planen!
Auch sonst gibt es für Veranstalter sehr viel zu beachten.
Beispiel Platzbedarf: Auf den Vorbereitungsplätzen gilt als maximale Pferdeanzahl pro Platz: vier Pferde pro 20 x 40 m Platz, sechs Pferde pro 20 x 60 m Platz bzw. 200 m2 pro Pferd Als Abstandsregel zwischen Reitern und Pferden gilt mind. 2 m. Zum Bewegen der Pferde im Schritt oder der weiteren Vor-/Nachbereitung der Pferde ist ggf. ein zweiter Vorbereitungsplatz oder ein geeigneter Bereich zur Verfügung zu stellen.
Parkplatz: Entsprechend größere Parkabstände sind einzurichten, ggf. zu markieren
Beispiel Helfer: Ordner am Parkplatz, Ordner Zutrittskontrolle auf das Gelände, Ordner am Abreite- und Prüfungsplatz, Helfer im Parcours, Hygienebeauftragter zur Überwachung der Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. DENN: Die aktuell im öffentlichen Raum bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Auf dem gesamten Gelände kann des Tragens von Mund-/Nasenschutz für alle oder bestimmte Personen behördlich angeordnet werden.
Änderungen gibt es natürlich auch im Turnierablauf:
- Schriftlicher Anwesenheitsnachweis für Teilnehmer und Begleiter (online hinterlegen) Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation – muss ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt werden. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter ausgefüllt, unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
- Meldestelle ohne Personenkontakt ,Nennungen erfolgen ausschließlich online. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind nicht möglich, kein Personenzugang zur Meldestelle. Startmeldungen erfolgen ausschließlich telefonisch (Anruf oder SMS) oder über die Internetplattform www.equi-score.de oder eigene Portale der Meldestellenanbieter. Ergebnislisten sind online einzusehen. - Siegerehrungen finden generell nicht statt.
- Auf die Ausgabe von Schleifen und Ehrenpreisen kann ebenso verzichtet werden.
- Ausgabe von Tagesbändern = Zutrittsberechtigung Teilnehmer + Begleiter Zur Kontrolle durch die Ordner sind die Bänder von den Teilnehmern und Begleitpersonen sichtbar zu tragen.
- Anwesenheitszeiten sind begrenzt! Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 90 min vor Beginn des ersten Starts bis 40 min nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Kein Zutritt für Zuschauer und sonstige Personen gestattet Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Turnier-Gastronomie - nur als Außer-Hausverkauf durch Drittanbieter Der Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt durch Drittanbieter und ausschließlich außer Haus.
Mehr zu den Regeln steht in den Handlungsempfehlungen des LPBB: LPBB Turniersport-Initiative während der Corona-Pandemie
Der LPBB berät und unterstützt, auch bei der Umsetzung: Hygiene-/Sanitärausstattung bzw. Anmietung entsprechender Sanitäranlagen bzw. -container stellt der LPBB einmalig pro Veranstaltung einen Förderbetrag von 250,00 Euro zur Verfügung.
Und was müssen sich Teilnehmer bedenken?
- Die Gebühren werden erhöht: Höhe des Nenngeldes/Einsatzes pro WB/Prüfung. Für Wettbewerbe gem. WBO darf der max. Einsatz 11,00 Euro betragen. Der reguläre Einsatz bei Prüfungen kann um max. 5,00 Euro erhöht werden. Bei „Late-Entry“-Turnieren ist max. der doppelte Einsatz möglich.
- Zusatzgebühr der Teilnehmer gem. LPO zulässig Zusätzlich zum Einsatz/Nenngeld kann pro Teilnehmer eine Zusatzgebühr erhoben werden, die zeitgleich mit der Nennung eingezogen wird. Der Betrag muss begründet werden, kann Parkgebühren u./o. Mehraufwendungen für erforderliche Hygienemaßnahmen (Waschgelegenheiten, Händedesinfektionsmittel, Mund-/Nasenschutz, zusätzliche Hilfsmittel etc.) beinhalten. Beträge zwischen 10,00 Euro und 30,00 Euro sind üblich und können in Abhängigkeit z.B. von der Anzahl der Startplätze je Teilnehmer auch gestaffelt erhoben werden.
- Auszahlung von Geldpreisen variabel Auszahlung kann komplett entfallen, sofern WB/Prüfungen ohne Geldpreis ausgeschrieben werden. Ebenso ist eine reduzierte Auszahlung möglich.
- Meldestelle ohne Personenkontakt Nennungen erfolgen ausschließlich online. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind nicht möglich, kein Personenzugang zur Meldestelle. Startmeldungen erfolgen ausschließlich telefonisch (Anruf oder SMS) oder über die Internetplattform www.equi-score.de oder eigene Portale der Meldestellenanbieter. Ergebnislisten sind online einzusehen.
- Siegerehrungen finden generell nicht statt. Auf die Ausgabe von Schleifen und Ehrenpreisen kann ebenso verzichtet werden.
- Ausgabe von Tagesbändern = Zutrittsberechtigung Teilnehmer + Begleiter Zur Kontrolle durch die Ordner sind die Bänder von den Teilnehmern und Begleitpersonen sichtbar zu tragen.
- Anwesenheitszeiten sind begrenzt Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 90 min vor Beginn des ersten Starts bis 40 min nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Kein Zutritt für Zuschauer und sonstige Personen gestattet. Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln Die aktuell im öffentlichen Raum bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände durch den Veranstalter zur Folge haben.
- Tragen des Mund-/Nasenschutzes - nur bei behördlicher Anordnung Auf dem gesamten Gelände kann des Tragens von Mund-/Nasenschutz für alle oder bestimmte Personen behördlich angeordnet werden. Ausgenommen davon sind die Teilnehmer bei der Vor-/Nachbereitung ihrer Pferde und auf dem Vorbereitungs- bzw. Prüfungsplatz.
Wenn Veranstalter sich in der Lage sehen, alles umzusetzen, und die Behörden zustimmen, und die Teilnehmer die veränderten Bedingungen akzeptieren, kann ein Turnier stattfinden.
Wenn es alles zu aufwändig ist, eventuell auch für Teilnehmer, oder die Behörden es nicht erlauben, freuen wir uns alle zusammen auf eine schöne Turniersaison 2021!
Text: Marietta Grade
Nun, Anfang Juni, sind die ersten Lockerungen erfolgt, Unterricht ist wieder möglich, ABER alles nur unter Einhaltung der Hygieneregeln, also keine Rückkehr zum Normalzustand. Und der Ruf nach Turnieren wird wieder lauter. Die ersten Turniere für Profis wurden veranstaltet, denn für diese Zielgruppe ist der Reitsport ein Beruf, mit dem sie ihr Geld verdienen müssen und für den Pferdeverkauf sind Beritt und Turniervorstellung unerlässlich. Natürlich warten nun auch Amateure, also Freizeitsportler, auf eine entsprechende Ausschreibung.
Allerdings muss sich jeder potenzielle Veranstalter und auch jeder mögliche Teilnehmer darüber im Klaren sein, dass ein Turnier in Corona-Zeiten wenig gemein hat mit Turnieren, wie wir sie vor Corona kannten. Die FN und der LPBB haben deshalb Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie ein Turnier genehmigt werden und ablaufen KÖNNTE! Die Anmeldung bei der LK des LPBB ist dabei sicher die einfachste Aufgabe für Veranstalter. Die Genehmigung hängt vielmehr vom Hygienekonzept ab, das das örtliche Ordnungs- bzw. das Gesundheitsamt genehmigen muss.
Bei der Ausschreibung gibt es zwei entscheidende Fragen: gibt es genug Platz auf der Anlage und gibt es genug Helfer zur Durchführung? Wenn eine der beiden Fragen mit "Nein" beantwortet wird, braucht man über eine Veranstaltung 2020 nicht weiter nachdenken, sondern sollte für 2021 planen!
Auch sonst gibt es für Veranstalter sehr viel zu beachten.
Beispiel Platzbedarf: Auf den Vorbereitungsplätzen gilt als maximale Pferdeanzahl pro Platz: vier Pferde pro 20 x 40 m Platz, sechs Pferde pro 20 x 60 m Platz bzw. 200 m2 pro Pferd Als Abstandsregel zwischen Reitern und Pferden gilt mind. 2 m. Zum Bewegen der Pferde im Schritt oder der weiteren Vor-/Nachbereitung der Pferde ist ggf. ein zweiter Vorbereitungsplatz oder ein geeigneter Bereich zur Verfügung zu stellen.
Parkplatz: Entsprechend größere Parkabstände sind einzurichten, ggf. zu markieren
Beispiel Helfer: Ordner am Parkplatz, Ordner Zutrittskontrolle auf das Gelände, Ordner am Abreite- und Prüfungsplatz, Helfer im Parcours, Hygienebeauftragter zur Überwachung der Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. DENN: Die aktuell im öffentlichen Raum bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Auf dem gesamten Gelände kann des Tragens von Mund-/Nasenschutz für alle oder bestimmte Personen behördlich angeordnet werden.
Änderungen gibt es natürlich auch im Turnierablauf:
- Schriftlicher Anwesenheitsnachweis für Teilnehmer und Begleiter (online hinterlegen) Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation – muss ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt werden. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter ausgefüllt, unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
- Meldestelle ohne Personenkontakt ,Nennungen erfolgen ausschließlich online. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind nicht möglich, kein Personenzugang zur Meldestelle. Startmeldungen erfolgen ausschließlich telefonisch (Anruf oder SMS) oder über die Internetplattform www.equi-score.de oder eigene Portale der Meldestellenanbieter. Ergebnislisten sind online einzusehen. - Siegerehrungen finden generell nicht statt.
- Auf die Ausgabe von Schleifen und Ehrenpreisen kann ebenso verzichtet werden.
- Ausgabe von Tagesbändern = Zutrittsberechtigung Teilnehmer + Begleiter Zur Kontrolle durch die Ordner sind die Bänder von den Teilnehmern und Begleitpersonen sichtbar zu tragen.
- Anwesenheitszeiten sind begrenzt! Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 90 min vor Beginn des ersten Starts bis 40 min nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Kein Zutritt für Zuschauer und sonstige Personen gestattet Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Turnier-Gastronomie - nur als Außer-Hausverkauf durch Drittanbieter Der Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt durch Drittanbieter und ausschließlich außer Haus.
Mehr zu den Regeln steht in den Handlungsempfehlungen des LPBB: LPBB Turniersport-Initiative während der Corona-Pandemie
Der LPBB berät und unterstützt, auch bei der Umsetzung: Hygiene-/Sanitärausstattung bzw. Anmietung entsprechender Sanitäranlagen bzw. -container stellt der LPBB einmalig pro Veranstaltung einen Förderbetrag von 250,00 Euro zur Verfügung.
Und was müssen sich Teilnehmer bedenken?
- Die Gebühren werden erhöht: Höhe des Nenngeldes/Einsatzes pro WB/Prüfung. Für Wettbewerbe gem. WBO darf der max. Einsatz 11,00 Euro betragen. Der reguläre Einsatz bei Prüfungen kann um max. 5,00 Euro erhöht werden. Bei „Late-Entry“-Turnieren ist max. der doppelte Einsatz möglich.
- Zusatzgebühr der Teilnehmer gem. LPO zulässig Zusätzlich zum Einsatz/Nenngeld kann pro Teilnehmer eine Zusatzgebühr erhoben werden, die zeitgleich mit der Nennung eingezogen wird. Der Betrag muss begründet werden, kann Parkgebühren u./o. Mehraufwendungen für erforderliche Hygienemaßnahmen (Waschgelegenheiten, Händedesinfektionsmittel, Mund-/Nasenschutz, zusätzliche Hilfsmittel etc.) beinhalten. Beträge zwischen 10,00 Euro und 30,00 Euro sind üblich und können in Abhängigkeit z.B. von der Anzahl der Startplätze je Teilnehmer auch gestaffelt erhoben werden.
- Auszahlung von Geldpreisen variabel Auszahlung kann komplett entfallen, sofern WB/Prüfungen ohne Geldpreis ausgeschrieben werden. Ebenso ist eine reduzierte Auszahlung möglich.
- Meldestelle ohne Personenkontakt Nennungen erfolgen ausschließlich online. Nachnennungen am Veranstaltungstag sind nicht möglich, kein Personenzugang zur Meldestelle. Startmeldungen erfolgen ausschließlich telefonisch (Anruf oder SMS) oder über die Internetplattform www.equi-score.de oder eigene Portale der Meldestellenanbieter. Ergebnislisten sind online einzusehen.
- Siegerehrungen finden generell nicht statt. Auf die Ausgabe von Schleifen und Ehrenpreisen kann ebenso verzichtet werden.
- Ausgabe von Tagesbändern = Zutrittsberechtigung Teilnehmer + Begleiter Zur Kontrolle durch die Ordner sind die Bänder von den Teilnehmern und Begleitpersonen sichtbar zu tragen.
- Anwesenheitszeiten sind begrenzt Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 90 min vor Beginn des ersten Starts bis 40 min nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Kein Zutritt für Zuschauer und sonstige Personen gestattet. Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln Die aktuell im öffentlichen Raum bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände durch den Veranstalter zur Folge haben.
- Tragen des Mund-/Nasenschutzes - nur bei behördlicher Anordnung Auf dem gesamten Gelände kann des Tragens von Mund-/Nasenschutz für alle oder bestimmte Personen behördlich angeordnet werden. Ausgenommen davon sind die Teilnehmer bei der Vor-/Nachbereitung ihrer Pferde und auf dem Vorbereitungs- bzw. Prüfungsplatz.
Wenn Veranstalter sich in der Lage sehen, alles umzusetzen, und die Behörden zustimmen, und die Teilnehmer die veränderten Bedingungen akzeptieren, kann ein Turnier stattfinden.
Wenn es alles zu aufwändig ist, eventuell auch für Teilnehmer, oder die Behörden es nicht erlauben, freuen wir uns alle zusammen auf eine schöne Turniersaison 2021!
Text: Marietta Grade