12.03.2020 23:51
Überarbeitete Richtlinie für den Leistungssport
Die Überarbeitung der Richtlinie für die Berufung in die Fördergruppe und in den Landeskader 2021 durch den Beirat Sport und seine Disziplinbeiräte, mit Beschluss durch das LPBB-Präsidium, bedeutet deutliche Veränderungen hinsichtlich der geforderten sportlichen Leistungskriterien (Erfolge im Turniersport) insbesondere in den olympischen Disziplinen.
Das ist konkret neu:
Die Antragstellung für eine Berufung und die damit einhergehende Datenschutzerklärung durch die Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigte ist nun auf alle Disziplinen erweitert worden.
In den olympischen Disziplinen ist die Wertigkeit der Hallen-Championate und Landesmeisterschaften durch die Neuanrechnung nicht nur der Medaillenränge, sondern der Wertungsränge 1-5 angehoben worden und bildet den Ausgleich zu den bislang angerechneten Platzierungen auf sonstigen (undefinierten) Turnieren.
Somit sind die bisherigen Erfolge bei den sonstigen (undefinierten) Turnieren weitestgehend in den Hintergrund gerückt. In einigen Disziplinen und Fördergruppen werden diese Erfolge zwar noch angerechnet, spielen dort aber auch nur eine untergeordnete Rolle bzw. sind jetzt klar definiert worden. So werden z.B. Erfolge auf sog. Einladungsturnieren oder in nationalen/internationalen Amateurklassen, die sich in den letzten Jahren zunehmend etabliert haben, nicht mehr anerkannt.
Insbesondere möchten wir unsere Sportler aber auch noch mehr motivieren die in unserem Verbandsbereich sehr aufwendig gestalteten Wettkampfhöhepunkte, wie die Hallenchampionate und Landesmeisterschaften, fest (und nicht rein zufällig) in die jeweiligen Jahresturnierplanungen mit aufzunehmen, zielgerichtet darauf hin zu trainieren sowie entsprechende Vorbereitungsturniere zu besuchen.
Um das Berufungs- und Fördersystem bei allen neuen Vorgaben dennoch flexibel zu halten, gibt es für die Landestrainer oder Fachbeiräte die Möglichkeit zusätzliche Berufungen aus besonderem Anlass (Platzierungen bei bedeutsamen nationalen oder internationalen Turnieren) vorzunehmen und somit individuelle Förderungen weiterhin zuzulassen.
Antragstellung nun in allen Disziplinen erforderlich: Für die Berufung ist in allen Disziplinen ein Antragsverfahren mit selbstständiger Antragstellung durch die Reiter, Fahrer, Voltigierer (einschließlich Longenführer) bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte auf dem Musterformular bis zum 31.10. erforderlich. Das trifft auch für die Medaillenträger in sämtlichen Disziplinen zu, sowie in den olympischen Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) zusätzlich für die Ränge 1-5 in der Gesamtwertung der jeweiligen Hallenchampionate und Landesmeisterschaften.
Nachberufungen in 2020
Für Nachberufungen in 2020 gilt natürlich noch die Richtlinie 2020. Somit werden in diesem Jahr noch ausschließlich die Medaillenträger nachberufen. Die Richtlinie 2021 sowie Hinweise zum Antragsverfahren und das Antragsformular finden Sie hier auf der Homepage des LPBB.
Das ist konkret neu:
Die Antragstellung für eine Berufung und die damit einhergehende Datenschutzerklärung durch die Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigte ist nun auf alle Disziplinen erweitert worden.
In den olympischen Disziplinen ist die Wertigkeit der Hallen-Championate und Landesmeisterschaften durch die Neuanrechnung nicht nur der Medaillenränge, sondern der Wertungsränge 1-5 angehoben worden und bildet den Ausgleich zu den bislang angerechneten Platzierungen auf sonstigen (undefinierten) Turnieren.
Somit sind die bisherigen Erfolge bei den sonstigen (undefinierten) Turnieren weitestgehend in den Hintergrund gerückt. In einigen Disziplinen und Fördergruppen werden diese Erfolge zwar noch angerechnet, spielen dort aber auch nur eine untergeordnete Rolle bzw. sind jetzt klar definiert worden. So werden z.B. Erfolge auf sog. Einladungsturnieren oder in nationalen/internationalen Amateurklassen, die sich in den letzten Jahren zunehmend etabliert haben, nicht mehr anerkannt.
Insbesondere möchten wir unsere Sportler aber auch noch mehr motivieren die in unserem Verbandsbereich sehr aufwendig gestalteten Wettkampfhöhepunkte, wie die Hallenchampionate und Landesmeisterschaften, fest (und nicht rein zufällig) in die jeweiligen Jahresturnierplanungen mit aufzunehmen, zielgerichtet darauf hin zu trainieren sowie entsprechende Vorbereitungsturniere zu besuchen.
Um das Berufungs- und Fördersystem bei allen neuen Vorgaben dennoch flexibel zu halten, gibt es für die Landestrainer oder Fachbeiräte die Möglichkeit zusätzliche Berufungen aus besonderem Anlass (Platzierungen bei bedeutsamen nationalen oder internationalen Turnieren) vorzunehmen und somit individuelle Förderungen weiterhin zuzulassen.
Antragstellung nun in allen Disziplinen erforderlich: Für die Berufung ist in allen Disziplinen ein Antragsverfahren mit selbstständiger Antragstellung durch die Reiter, Fahrer, Voltigierer (einschließlich Longenführer) bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte auf dem Musterformular bis zum 31.10. erforderlich. Das trifft auch für die Medaillenträger in sämtlichen Disziplinen zu, sowie in den olympischen Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) zusätzlich für die Ränge 1-5 in der Gesamtwertung der jeweiligen Hallenchampionate und Landesmeisterschaften.
Nachberufungen in 2020
Für Nachberufungen in 2020 gilt natürlich noch die Richtlinie 2020. Somit werden in diesem Jahr noch ausschließlich die Medaillenträger nachberufen. Die Richtlinie 2021 sowie Hinweise zum Antragsverfahren und das Antragsformular finden Sie hier auf der Homepage des LPBB.