02.04.2024 21:33

Fast-Track-Verfahren für neue Richter

In bestimmten Fällen kann die Ausbildungszeit gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz verkürzt oder verlängert werden. Aber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt ja nicht fürs Richteramt im Sport.
Normalerweise dauert es zwischen einem und vier Jahren, ehe man Dressur- und Springprüfungen der Klasse L richten darf.
In Warendorf wurde ein eigentliches gar nicht so neues Projekt auf den Weg gebracht, bei dem auf höchstem Niveau erfolgreiche Dressurreiter sozusagen auf der Überholspur Richter werden können. Sieben prominente Dressurreiter sind diesen Weg gegangen und dürfen nun am Viereck sitzen: die Schwestern Hannah und Helen Erbe, Dr. Annabel Frenzen, Jasmin Schaudt, Katrin Burger, Charlott-Maria Schürmann und Hubertus Graf Zedtwitz.
Das Fast-Track-Verfahren bietet die Möglichkeit, die Grundprüfung abzulegen und zwei Wochen später sofort die Prüfung zum Richter der Klasse S – allerdings disziplinspezifisch. Mehr dazu hier: St.Georg